Der Steuermann

Als Steuerberater habe ich die Absicht, möglichst qualifizierte, aber dennoch kritische Kommentare zum politischen Geschehen in Deutschland und der Welt abzugeben. Außerdem schreibe ich über alles, was um mich herum passiert und mir gefällt - oder auch nicht!

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Standort: Frankfurt, Germany

Steuerberater bei einer Big-4-Gesellschaft mit langjähriger internationaler Erfahrung. Halb Deutscher, halb Ire.

Freitag, Februar 08, 2008

Steuervergünstigungen

Eine neue Studie ist erschienen, und sie postuliert, dass Deutschland sogenannte Steuervergünstigungen in Höhe von fast 50 Milliarden Euro pro Jahr gewährt. Nun ist das mit den Vergünstigungen so eine Sache, und ich will hier gar nicht die Diskussion um sachliche Rechtfertigungsgründe einsteigen.

Aber ein kleines Zitat (nach dem Handelsblatt):
Die beiden größten derzeit noch bestehenden Einzelsteuervergünstigungen sind Kollateralschäden der Regierungspolitik. Nach Ansicht der Kieler Volkswirte ist der reduzierte Umsatzsteuersatz für bestimmte Produktgruppen eine Steuervergünstigung. Da die Große Koalition den Regelsatz der Umsatzsteuer 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, vergrößerten sich automatisch die Vorteile für mit dem reduzierten Satz belegte oder befreite Produkte. Allein die Steuerbefreiung von Sozialversicherungsträgern, Krankenhäusern und Altenheimen kostet den Fiskus sechs Mrd. Euro, die Befreiung ärztlicher Leistungen weitere fünf Mrd. Euro.

Liebe Leute. Die Steuerbefreiung für Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und Altenheimen, wie auch die von ärztlichen Leistungen, ist nach Art. 13 der 6. EG-Richtlinie (jetzt in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie Art. 132) eine von EU-Seite zwingend vorgeschriebene Befreiung. Deutschland darf davon nicht abweichen!

Mittwoch, Februar 06, 2008

Pendlerpauschale

Die Propaganda des BMF ist gelinde gesagt erschreckend. Zum Glück hat der Bundesfinanzhof die meisten vorgetragenen Argumente sehr kritisch gewürdigt, hoffen wir weiterhin auf Karlsruhe.

Schön ist aber dieser Textauszug:

"Wie begründet das BMF seine Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung?Das Bundesverfassungsgericht sieht die Entscheidung, ob die berufliche Sphäre an der Wohnung oder am „Werkstor“ beginnt, als einfachrechtliche Grundentscheidung an, die – wie bisher - der Gesetzgeber zu treffen hat. Da es sich bei Fahrtaufwendungen um gemischte Aufwendungen handelt, muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsbefugnis deren steuerliche Abziehbarkeit bestimmen. Auch das objektive Nettoprinzip bedarf einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Im Übrigen wird die soziale Ausgewogenheit der Abschaffung durch die getroffenen Härteregelungen sichergestellt.Nach intensiver Diskussion im Finanzausschuss im Herbst 2006 war die Mehrheit der Abgeordneten davon überzeugt, dass das Werkstorprinzip verfassungsgemäß ist, wie auch mehrere Steuerexperten, z.B. der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs, Klaus Offenhaus, oder der frühere Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven."

Liebe Leute, der Mann heißt nicht "Offenhaus" sondern "Offerhaus". Wenn man schon solche Fehler findet, wie mag es dann um die fachliche Qualität der Argumente bestellt sein?