Nochmal: Werbungskosten versus Subventionen
Mal wieder diskutiert man offenbar in Berlin die Streichung der "Pendlerpauschale", denn der Staat braucht Geld, und man will "Vergünstigungen" streichen.
Ist es eine Steuervergünstigung, wenn man die notwendigen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten abziehen darf? Es ist weltfremd anzunehmen, man könne "neben das Werkstor ziehen", und widerspricht in bestimmten Konstellationen (Doppelverdienerfall) der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wer spricht ein Machtwort und beendet diesen Unsinn?
Ist es eine Steuervergünstigung, wenn man die notwendigen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten abziehen darf? Es ist weltfremd anzunehmen, man könne "neben das Werkstor ziehen", und widerspricht in bestimmten Konstellationen (Doppelverdienerfall) der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wer spricht ein Machtwort und beendet diesen Unsinn?