Das ist jedenfalls der Eindruck, den man gewinnt, verfolgt man die Äußerungen des neuen Bahnchefs Grube und die des Verbandes der Fluggesellschaften zur Umsatzsteuer.
Es begann damit, dass Herr Grube die seiner Meinung nach ungerechte Tatsache beklagte, dass die Bahn Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zahlen müsse, Fluggesellschaften dagegen nicht. Vermutlich hat Herr Grube noch nie selber einen Inlandsflug gebucht, denn er bräuchte nur auf die Rechnung sehen, um zu seiner wohl großen Verwunderung 19% Mehrwertsteuer vorzufinden. Inlandsflüge sind nämlich voll steuerpflichtig.
Vollkommen zu Recht erfolgte daher die Entgegnung eines Verbandes der Fluggesellschaften mit Hinweis auf diese Besteuerung. Leider nur, leider, machte man dann den Fehler, der Bahn vorzuwerfen, sie genieße ihrerseits einen Wettbewerbsvorteil, denn sie zahle nur 7% Mehrwertsteuer. Schauen wir also in § 12 Abs.2 Nr. 10 UStG. Dort findet sich tatsätlich eine Ermäßigung, die Anwendung findet, falls die
Beförderungsstrecke nicht mehr als
50 Kilometer beträgt.
Die Frage, wie stark die Konkurrenz zwischen Fluggesellschaften und Bahn zum Beispiel bei Transporten zwischen Braunschweig und Peine ist, überlasse ich den werten Lesern...;-))