Pendlerpauschale
Die Propaganda des BMF ist gelinde gesagt erschreckend. Zum Glück hat der Bundesfinanzhof die meisten vorgetragenen Argumente sehr kritisch gewürdigt, hoffen wir weiterhin auf Karlsruhe.
Schön ist aber dieser Textauszug:
"Wie begründet das BMF seine Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung?Das Bundesverfassungsgericht sieht die Entscheidung, ob die berufliche Sphäre an der Wohnung oder am „Werkstor“ beginnt, als einfachrechtliche Grundentscheidung an, die – wie bisher - der Gesetzgeber zu treffen hat. Da es sich bei Fahrtaufwendungen um gemischte Aufwendungen handelt, muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsbefugnis deren steuerliche Abziehbarkeit bestimmen. Auch das objektive Nettoprinzip bedarf einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Im Übrigen wird die soziale Ausgewogenheit der Abschaffung durch die getroffenen Härteregelungen sichergestellt.Nach intensiver Diskussion im Finanzausschuss im Herbst 2006 war die Mehrheit der Abgeordneten davon überzeugt, dass das Werkstorprinzip verfassungsgemäß ist, wie auch mehrere Steuerexperten, z.B. der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs, Klaus Offenhaus, oder der frühere Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven."
Liebe Leute, der Mann heißt nicht "Offenhaus" sondern "Offerhaus". Wenn man schon solche Fehler findet, wie mag es dann um die fachliche Qualität der Argumente bestellt sein?
Schön ist aber dieser Textauszug:
"Wie begründet das BMF seine Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung?Das Bundesverfassungsgericht sieht die Entscheidung, ob die berufliche Sphäre an der Wohnung oder am „Werkstor“ beginnt, als einfachrechtliche Grundentscheidung an, die – wie bisher - der Gesetzgeber zu treffen hat. Da es sich bei Fahrtaufwendungen um gemischte Aufwendungen handelt, muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsbefugnis deren steuerliche Abziehbarkeit bestimmen. Auch das objektive Nettoprinzip bedarf einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Im Übrigen wird die soziale Ausgewogenheit der Abschaffung durch die getroffenen Härteregelungen sichergestellt.Nach intensiver Diskussion im Finanzausschuss im Herbst 2006 war die Mehrheit der Abgeordneten davon überzeugt, dass das Werkstorprinzip verfassungsgemäß ist, wie auch mehrere Steuerexperten, z.B. der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs, Klaus Offenhaus, oder der frühere Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven."
Liebe Leute, der Mann heißt nicht "Offenhaus" sondern "Offerhaus". Wenn man schon solche Fehler findet, wie mag es dann um die fachliche Qualität der Argumente bestellt sein?
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