Dank dem Bundesfinanzhof
Auch der BFH hat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 erhebliche Zweifel an der Neuregelung der Entfernungspauschale geaeussert und dem Bundesverfassungsgericht mit seinem sehr fundierten und ungewoehnlich umfangreichen Beschluss mE gute Argumente geliefert, die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung festzustellen. Tragisch nur, wie unprofessionell und sich windend der Bundesfinanzminister reagiert hat.
Hoffen wir auf ein baldiges Machtwort aus Karlsruhe.
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