Dauerbrenner Pendlerpauschale
Die Kürzung der Pendler- oder richtigerweise Entfernungspauschale bewegt nach wie vor Gerichte und Experten, und auch die FTD schreibt dazu. Der Beitrag liefert eine ganz nette Zusammenfassung der Situation, wenn auch auf niedrigem Niveau und mit Allgemeinplätzen ("Anzug des Kellners") garniert. So weit, so gut.
Traurig wird es am Ende. Da wird den Steuerpflichtigen empfohlen, keine Freibeträge eintragen zu lassen, denn am Ende, so die Gerichte positiv entscheiden, gebe es ja "üppige Erstattungszinsen" von 6 Prozent pro Jahr.
Klingt ja ganz gut. Das dumme ist nur, dass der Zinslauf nach § 233a AO erst 15 Monate nach Ende des entsprechenden Kalenderjahrs beginnt. Das erste Jahr mit gekürzter Pauschale ist 2007. 15 Monate drauf, macht 1. April 2009 Ab dann gibt es 0,5% Zinsen pro Monat.
Ist es nicht aber so, dass das Verfassungsgericht im Jahr 2008 entscheiden will?
Wenn ich als Steuerberater solche Empfehlungen abgeben würde, wäre ich haftbar. Da hat die FTD es besser.
Steuerpflichtig sind die Zinsen übrigens auch noch, aber das führt jetzt zu weit.
Traurig wird es am Ende. Da wird den Steuerpflichtigen empfohlen, keine Freibeträge eintragen zu lassen, denn am Ende, so die Gerichte positiv entscheiden, gebe es ja "üppige Erstattungszinsen" von 6 Prozent pro Jahr.
Klingt ja ganz gut. Das dumme ist nur, dass der Zinslauf nach § 233a AO erst 15 Monate nach Ende des entsprechenden Kalenderjahrs beginnt. Das erste Jahr mit gekürzter Pauschale ist 2007. 15 Monate drauf, macht 1. April 2009 Ab dann gibt es 0,5% Zinsen pro Monat.
Ist es nicht aber so, dass das Verfassungsgericht im Jahr 2008 entscheiden will?
Wenn ich als Steuerberater solche Empfehlungen abgeben würde, wäre ich haftbar. Da hat die FTD es besser.
Steuerpflichtig sind die Zinsen übrigens auch noch, aber das führt jetzt zu weit.
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