Der Steuermann

Als Steuerberater habe ich die Absicht, möglichst qualifizierte, aber dennoch kritische Kommentare zum politischen Geschehen in Deutschland und der Welt abzugeben. Außerdem schreibe ich über alles, was um mich herum passiert und mir gefällt - oder auch nicht!

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Standort: Frankfurt, Germany

Steuerberater bei einer Big-4-Gesellschaft mit langjähriger internationaler Erfahrung. Halb Deutscher, halb Ire.

Freitag, August 11, 2006

Kommt der Syndikussteuerberater endlich?

Wir Steuerberater konnten uns zu Zeiten von Rot-Grün bei der CDU bedanken;-)), dass diese sich der überfälligen Berufsrechtsreform unter fadenscheinigen Gründen versagte. Jetzt aber, großkoalitonär, scheint es endlich voranzugehen mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatunggesetzes.

Schildern wir einmal kurz das Kernproblem. In Deutschland ist sowohl der Beruf des Steuerberaters als auch der des Rechtsanwalts berufsrechtlich streng geregelt. Es ist jeweils unter anderem Bedingung, eine Prüfung bestanden zu haben, um den entsprechenden Titel zu führen können. So weit, so gut. ABER:

Ein Steuerberater darf keine Rechtsberatung erbringen. Ok, akzeptiert. Aber - ein Rechtsanwalt darf Steuerberatung erbringen. Er darf sich nur nicht "Steuerberater" nennen. Nun, aber immerhin wird er auch im Steuerrecht (maximal eine Klausur...) geprüft...der Steuerberater muss zwei, früher drei Praxisjahre nach dem Studium haben und eine Prüfung mit drei sechsstündigen Klausuren bestehen.

Akzeptieren Sie auch noch? Meinetwegen. Aber...

wenn der Steuerberater jetzt angestellt tätig ist, darf er sich nicht mehr als Steuerberater selbständig betätigen, d.h. keine Hilfeleistungen in Steuersachen erbringen. Der Rechtsanwalt darf es sehr wohl.

Also, derjenige, der speziell im Steuerrecht geschult ist, steht schlechter da, als der Generalist? Da kann man doch nur den Kopf schütteln! Hoffen wir, dass die Gesetzesänderung schnell durchkommt.