Urbane Legenden...
Am Freitag gab es am Stuttgarter Hauptbahnhof einen Gasunfall mit entsprechendem Verkehrschaos. In der Presse war unter anderem folgendes zu lesen...
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345FAA42A456821D3EDFF/Doc~E825F1E3BB39C4081A1535DB2EB6630D6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Moment, Moment...Taxifahrer, die beliebige Preise fordern? In Deutschland? In Stuttgart, wie eigentlich in jeder deutschen Gemeinde, sind die Taxitarife festgelegte Preise, die lediglich von Parametern wie Tageszeit und Strecke abhängen. Ein Taxifahrer darf nicht beliebige Preise fordern. Tut er es doch, ist dies illegal und kostet ihn im Zweifel nicht nur die Konzession, sondern kann auch noch ein Strafverfahren bedeuten.
Noch besser aber die Behauptung, Sixt fordere 1.200 Euro für eine Tagesmiete. Das wäre klassischer Wucher, und damit unter anderem nach § 291 StGB mit Strafe belegt und im übrigen nach § 138 BGB nichtig. Vermutlich hat sich jemand einen Scherz erlaubt, oder ein Gerücht fand den Weg in die Presse und wurde überall nachgeplappert. Also, Klartext: Wenn Sixt wirklich 1.200 Euro verlangt hätte, hätte Sixt bzw. der entsprechende Mitarbeiter ein erhebliches Problem.
Was natürlich sein kann, ist dass einige schwarze Schafe versucht haben, widerrechtlich Zwangslagen auszunutzen. Ja, das ist genau die Definition von Wucher! Ich frage mich daher eines: Warum schreibt unsere Presse dazu nichts? Recherchiert niemand mehr, sondern gibt es nur noch sensationslüsterne Texte?
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345FAA42A456821D3EDFF/Doc~E825F1E3BB39C4081A1535DB2EB6630D6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Moment, Moment...Taxifahrer, die beliebige Preise fordern? In Deutschland? In Stuttgart, wie eigentlich in jeder deutschen Gemeinde, sind die Taxitarife festgelegte Preise, die lediglich von Parametern wie Tageszeit und Strecke abhängen. Ein Taxifahrer darf nicht beliebige Preise fordern. Tut er es doch, ist dies illegal und kostet ihn im Zweifel nicht nur die Konzession, sondern kann auch noch ein Strafverfahren bedeuten.
Noch besser aber die Behauptung, Sixt fordere 1.200 Euro für eine Tagesmiete. Das wäre klassischer Wucher, und damit unter anderem nach § 291 StGB mit Strafe belegt und im übrigen nach § 138 BGB nichtig. Vermutlich hat sich jemand einen Scherz erlaubt, oder ein Gerücht fand den Weg in die Presse und wurde überall nachgeplappert. Also, Klartext: Wenn Sixt wirklich 1.200 Euro verlangt hätte, hätte Sixt bzw. der entsprechende Mitarbeiter ein erhebliches Problem.
Was natürlich sein kann, ist dass einige schwarze Schafe versucht haben, widerrechtlich Zwangslagen auszunutzen. Ja, das ist genau die Definition von Wucher! Ich frage mich daher eines: Warum schreibt unsere Presse dazu nichts? Recherchiert niemand mehr, sondern gibt es nur noch sensationslüsterne Texte?
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