Der Steuermann

Als Steuerberater habe ich die Absicht, möglichst qualifizierte, aber dennoch kritische Kommentare zum politischen Geschehen in Deutschland und der Welt abzugeben. Außerdem schreibe ich über alles, was um mich herum passiert und mir gefällt - oder auch nicht!

Name:
Standort: Frankfurt, Germany

Steuerberater bei einer Big-4-Gesellschaft mit langjähriger internationaler Erfahrung. Halb Deutscher, halb Ire.

Freitag, Juli 27, 2007

Steuerquatsch im Handelsblatt

Da berichtet man über ein Gerichtsverfahren bezüglich einer Sonderdividende bei Altana, die angeblich auf die Bedürfnisse von Frau Klatten zugeschnitten sein soll. Na gut. Aber was soll dieser Satz: Bei Großaktionären sind Dividenden steuerfrei, bei Kleinanlegern nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerpflichtig?

Es gibt im Einkommensteuergesetz nur das Halbeinkünfteverfahren. Eine Steuerbefreiung für Dividenden ist dort nicht vorgesehen. Als Steuerberater vermute ich, dass der Autor hier den § 8b Körperschaftsteuergesetz im Kopf hat, der tatsächlich eine Steuerbefreiung (abgesehen von 5% fiktiven nicht abziehbaren Ausgaben, faktisch also eine 95prozentige Befreiung) vorsieht. Die gilt aber nur für KAPITALGESELLSCHAFTEN. Frau Klatten ist keine Kapitalgesellschaft.

Sollte sie, und jetzt fangen wir schon an, die Ehre des Autoren zu retten, ihre Altana-Anteile in einer Kapitalgesellschaft halten, stimmt zwar die Aussage, dass die Dividende steuerfrei vereinnahmt wird - aber nicht von Frau Klatten selbst. Schüttet die Vermögensverwaltungs-GmbH (oder AG) an sie aus, gilt das normale Halbeinkünfteverfahren. Das gilt übrigens auch, falls sie ihre GmbH-Anteile verkauft.

Was wollte uns also der Autor sagen? Im wesentlichen, dass er von Steuerrecht nicht viel versteht. Schade.