Der Steuermann

Als Steuerberater habe ich die Absicht, möglichst qualifizierte, aber dennoch kritische Kommentare zum politischen Geschehen in Deutschland und der Welt abzugeben. Außerdem schreibe ich über alles, was um mich herum passiert und mir gefällt - oder auch nicht!

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Standort: Frankfurt, Germany

Steuerberater bei einer Big-4-Gesellschaft mit langjähriger internationaler Erfahrung. Halb Deutscher, halb Ire.

Donnerstag, November 08, 2007

Pendlerpauschalen-Verbrecher?

Endlich hat der Bundesfinanzhof ein Einsehen gehabt und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung der Entfernungs- oder Pendlerpauschale unter Bestätigung der Vorinstanz FG Niedersachsen geäußert. Wenn ich auch Zweifel habe, ob sowohl die Artikel 3 als auch die Artikel 6-Argumentation am Ende in Karlsruhe bestehen werden (mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit für den Artikel 6), so war dies ein überfälliges Zeichen gegen die konsequent verfassungs- oder europarechtswidrige Steuergesetzgebung der letzten Jahre.

Folgerichtigerweise wurde den Steuerpflichtungen durch das BMF die Möglichkeit eingeräumt, einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das Verfahren ist zwar kompliziert (Antrag stellen, dieser wird abgelehnt, dann Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung), jedoch relativ problemlos.

Und was muss ich heute lesen? Die Presse berichtet, die Koalition unter Einfluss von Herrn Huber wolle diese Möglichkeit wieder streichen, da sie ja so überzeugt ist von der Verfassungsmäßigkeit. Bitte, liebe Richter aus Karlsruhe, haut mit dem Hammer des Grundgesetzes so richtig auf diese Regierung! Wenn die Meldung stimmt, handelt es sich um eine bodenlose Frechheit, und das fast zeitgleich mit den beschlossenen Diätenerhöhungen.

Hoffentlich passiert noch mehr und unseren lieben Volksvertretern wird endlich ihre steuerfreie Aufwandspauschale gestrichen. Diese ist nämlich steuersystemwidrig und nichts anderes als ein mit alten Adelsprivilegien vergleichbarer Vorteil. Das entsprechende Verfahren ist auch noch anhängig.

Allen Steuerpflichtigen ist ansonsten zu raten, dann eben wieder selber zu klagen. Hoffen wir, dass es genügend tun. Gibt es eben noch einmal ein paar Millionen Einsprüche, ein paar Tausend FG-Verfahren mehr.